Der vorliegende Beitrag ist ein Spaltprodukt des an der Forschungsstelle Europa humanistica der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erarbeiteten Bandes zum editorischen Oeuvre Marquard Frehers. Im Mittelpunkt des Interesses sollen hier Frehers Aussagen zu den Vorlagen seiner Editionen, Handschriften und älteren Drucken, stehen. In aller Regel geht der kurpfälzische Rat eher selten und meistens nur sehr knapp auf Belange dieser Art ein. Eine Ausnahme in ihrer Ausführlichkeit bildet die an Jacques Bongars (1554-1612) gerichtete Widmung zu seiner Ausgabe der Straßburger Eide vom 1. Januar 1611. Der Editor legt hier zunächst allgemein dar, daß es ihm schon immer Kummer bereitete, auf irgendetwas zu stoßen, an dem sich andere vergeblich versuchten, und bei dem auch er selbst, trotz aller Bemühungen und Fähigkeit, nichts ausrichten konnte. Im konkreten Fall der Straßburger Eide traf ihn dies besonderes hart. Den literarhistorischen Wert der Straßburger Eide, die nach heutigen Erkenntnissen in der Literaturgeschichte das einzige Zeugnis für einen althochdeutsch-altfranzösischen Doppeltext bieten und zudem mit der altfranzösischen Version das älteste bekannte Sprachdenkmal in diesem Idiom darstellen, erkannte schon Freher, der diesen Text eingehend gewürdigt : Die Eide stellen, so der Editor, eine Quelle dar, die in seiner eigenen und des Adressaten Volkssprache abgefaßt, sehr alt und das früheste erhaltene Zeugnis dieser Art ist und daher um so mehr Beachtung und Sorgfalt verlangt. Weiter unten spricht Freher zudem von bemerkenswerter, uralter Einfachheit und Sprache.
Die Angaben zur Forschungsgeschichte zeigen, daß Freher genau recherchiert hat : Als Vorstreiter benennt er Jean Bodin (1530-1596), Jean-Papire Masson (1544-1611), Claude Fauchet (1530-nach 24. 1. 1602), Etienne Pasquier (1529-1615), Justus Lipsius (1547-1606), Bonaventura Vulcanius (1538-1614) und Friedrich Taubmann (1565-1613). Die Genannten konnten jedoch keinen zuverlässigen Text bieten, da sie sich darauf beschränkten, der Überlieferung von Nithards erstem Herausgeber zu folgen. Allerdings bleibt unklar, auf welche Texte Freher sich im Fall Pasquiers und Taubmanns bezieht. Auch Masson zitiert den Text der Eide nicht, sondern erwähnt sie lediglich in seinen Annales libri IV quibus res gestae Francorum explicantur (Paris : Nicolas Chesneau 1578), Lib. 2, p. 127. Die drei Letztgenannten finden sich auch in der einschlägigen Literatur nicht als Editoren der Straßburger Eide verzeichnet. Freher, dessen Interesse für Althochdeutsch noch anderweitig belegt ist, und der weiter unten von in Vorbereitung befindlichen Arbeiten spricht, hatte sich offenbar auch sehr intensiv mit der Textgestalt der Straßburger Eide befaßt, da er mittels der vorhandenen Textausgaben bereits Makel und Fehler bezeichnen hatte. Endgültige Klarheit konnte jedoch erst mit Hilfe des Adressaten gewonnen werden. Auf Frehers Bitte hin sah Bongars den Archetyp aus dem Besitz Paul Petaus (1568-1614) ein und schrieb den Text buchstabengetreu ab. Der Hinweis auf den damaligen Besitzer erlaubt eine genaue Bestimmung der Handschrift als Codex Paris, Bibliothèque nationale, 9768 (Suppl. Latin. 623). Als Dank bietet Freher seine Anmerkungen dar, die den Quellen angefügt sind. Relativ erschöpfend ist Freher auch im Fall der 1598 edierten Quellen zur Ehescheidungsaffäre um Margareta Maultasch (1318-1369) und Ludwig IV. den Bayern (Ende 1281/Anfang 1282-1347) mit den zugehörigen Gutachten Marsilius’ von Padua (ca. 1290- ? [am 10. 4. 1343 als verstorben erwähnt]) und Wilhelms von Ockham (1285/90-1349).
Aus der Vorrede geht hervor, daß der kurpfälzische Rat diese Texte durch einen glücklichen Zufall fand und eigenhändig abschrieb. Bezüglich einiger Details ist er sehr ausführlich : Die Qualität der Handschrift, die er durch einen glücklichen Zufall gefunden habe, wird mit altem Pergament und schlechter Schrift angegeben, die Bedeutung der Quellen mit der Umschreibung goldene und zuvor unbekannte Büchlein hervorgehoben. Der Öffentlichkeit soll dies daher nicht vorenthalten und nicht ohne Vorbemerkungen herausgeben werden. Die benutzte Handschrift läßt sich exakt als Codex lat. B/35 der Universitätsbibliothek Bremen (entstanden kurz nach der Mitte des 14. Jh.) bestimmen, da Freher an anderer Stelle der Vorrede sagt, er habe jenen Codex in Händen gehalten, den schon Matthias Flacius Illyricus (1520-1575) benutzte, dessen Augen die vorliegenden Quellen jedoch wundersamer Weise entgangen seien. Gleichsam zur Bekräftigung verweist der Editor zunächst auf die entsprechende Stelle aus dem Catalogus veritatis des Flacius Illyricus und druckt sie dann unter seinen Beigaben ab. Nachdem die Chronica Boemorum Cosmas’ von Prag bereits 1602 in die Sammlung Scriptores rerum Bohemicarum aufgenommen worden war, gab Freher diese Quelle zusammen mit anderen Texten (s.u.) fünf Jahre später noch einmal gesondert heraus, was er in der Vorrede an Peter Wok von Rosenberg (1539-1611) begründet : Im Rahmen einer im Dienst seines Fürsten unternommenen Reise durch Böhmen und Polen bekam Freher in Prag das vollständige Werk des Cosmas von Prag in die Hände, das er zuvor teilweise in seinen Scriptores rerum Bohemicarum veröffentlicht hatte. Rückblickend wünscht der Herausgeber, ihm hätte ein fehlerfreies Exemplar zur Verfügung gestanden. Trotz aller Mühen mit einem einzigen, schlecht abgeschriebenen Exemplar, bemühte er sich durch erneute, sorgfältige Lesung, Fehler zu verbessern, soweit die Zeit es zuließ. Freher muß bei dieser Gelegenheit Einblick in eine größere Menge von Quellenmaterial gehabt haben, denn er kündigt an, künftig darzulegen, daß über das bereits Vorgelegte hinaus weiteres zu Gebote steht, um die Geschichte Böhmens zu erhellen und daß dies in einer besonderen und neuen Sammlung zur Edition bestimmt ist. Einen Teil dieser neu entdeckten Texte stellen offenbar die Vita Adalberti des Johannes Canaparius (gest. 1004), die Freher fälschlich unter Cosmas’ Namen vorlag, sowie die Werke Martin Kuthens (ca. 1510-1564) und Caspar Cropacius (ca. 1530-1580) dar, die 1607 als Annex zu Cosmas von Prag herausgegeben wurden. Frehers Angaben zu den von ihm benutzten Handschriften sind zwar extrem spärlich, dennoch konnte die Forschung zwischenzeitlich eruieren, welche Textzeugen er benutzte. Bertold Bretholz, der moderne Herausgeber der Chronica Boemorum, stellte heraus, daß für die Ausgabe von 1602 ein ursprünglich aus Niederaltaich stammendes Manuskript des 12./13. Jahrhunderts als Grundlage gedient hat. Es kam später nach St. Maurus / Elsaß und von dort nach Straßburg (+ Stadtbibliothek, Nr. 88), wo es 1870 verbrannte, jedoch 1825 detailliert beschrieben wurde. Für die Ausgabe von 1607 benutzte Freher eine Abschrift des beginnenden 13. Jahrhunderts, die im Kloster Podlažice angefertigt wurde und 1594 aus dem Benediktinerkloster Braunau nach Prag in die Sammlung Rudolfs II. von Habsburg kam. Hier wurde sie von Freher benutzt ; 1648 gelangte der sog. Codex Gigas von Prag nach Schweden und ist heute Teil der Königlichen Bibliothek in Stockholm. Die Angaben zur Vorlage der Edition der Werke des Andreas von Regensburg (ca. 1380-ca. 1438) sind knapp gehalten. Während das Titelblatt nur auf die Bibliothek Frehers verweist, erwähnt Freher selbst in seiner Vorrede, daß die - heute verlorenen - handschriftlichen Vorlagen teilweise auch aus pfalzgräflichen Beständen stammen.
Die moderne Forschung geht zudem davon aus, daß für die Historiae fundationum vermutlich der heute in Kassel, Gesamthochschulbibliothek und Landesbibliothek, aufbewahrte Codex hist. fol. 5 als Grundlage gedient hat. Des weiteren wird lediglich deutlich, daß der Herausgeber mit eigener Hand abschrieb und kollationierte, da die Freunde schon seit längerer Zeit auf Veröffentlichung drängten. Dem Titelblatt des ersten Bandes von Johannes Trithemius’ (1462-1516) Opera historica ist zu entnehmen, daß Freher mit Beständen seiner eigenen Bibliothek arbeitete. Ferner erfahren wir, daß für Band 1 teilweise alte und seltene Ausgaben herangezogen wurden, wobei er sich um eine an den Archetypen orientierte Texterstellung bemühte, und teilweise erstmals Werke nach Handschriften herausgab. Dazu ist anzumerken, daß Freher wohl erstmals Texte auf der Grundlage von Handschriften aus seiner Bibliothek publiziert haben mag, jedoch legte er nach heutigem Kenntnisstand in den Opera historica keine Editio princeps vor. Alle Werke waren bereits mindestens einmal gedruckt erschienen :
- Chronologia mystica (De septem secundeis). Nürnberg : Hiernymus Höltzel für Johann Haselberg 1522 (VD 16 T2001) ; Frankfurt a.M. : Cyriacus Jakob 1545 (VD 16 T2002) ; Köln : Johann Birckmann 1567 (VD 16 T1979, T 2003) ; Straßburg : Lazarus Zetzner 1600 (Anhang zur Polgraphia ; VD 16 ZV17498)
- Compendium sive breviarium primi voluminis chronicorum seu annalium de origine regum et gentis Francorum, ex Hunibaldo decerptum. 429-750. Mainz : Johannes Schöffer 1515 (VD 16 T1973) ; Paris : Christian Wechel 1539
- Chronicon successionis ducum Bavariae et comitum Palatinorum Rheni s. De origine gentis principumque Bavarorum commentarius. Frankfurt a.M. : 1544 ; ibid. : Cyriacus Jacob 1549 (VD 16 T 1993)
- Catalogus illustrium virorum Germaniam suis ingeniis et lucubrationibus omnifariam exornantium. [Mainz : Peter Friedberg, nach dem 14. 8. 1495] (Hain,* 15615)
- Catalogus (liber) scriptorum ecclesiasticorum. Mainz : Basel Johann Amerbach 1494 (Hain, *15613) ; Paris : Berthold Remboldt 1497 (?) (Hain, * 15614 ; Hain-Copinger, 5879) ; Paris : 1512 ; Köln : Peter Quentel 1531 ; Köln : 1540 ; Köln : Peter Quentel 1546 (VD 16 T2000) ; Köln : 1594.
Da Frehers Bibliothek nicht erhalten ist (s.u.), muß im Fall der mehrfach gedruckten Schriften offen bleiben, welche Ausgabe benutzt wurde. Zu seinen handschriftlichen Vorlagen äußert der Editor sich ausführlicher in seiner Vorrede an Julius Echter von Mespelbrunn (1545-1617), den Bischof von Würzburg. Erwähnt werden zwei Manuskripte : Als besonders hervorragenden Textzeugen nennt Freher einen Codex aus der Sponheimer Bibliothek, der von Trithemius selbst angelegt und vermehrt wurde, jedoch bedauerlicherweise durch die Nachlässigkeit seiner Nachfolger und durch Kriege auseinander gerissen und beseitigt wurde, so daß kaum etwas davon in Sponheim bewahrt ist. Nach Ausweis des Explicit stammt von den heute erhaltenen Handschriften der Codex Kassel, Gesamthochschulbibliothek und Landesbibliothek, 2° cod. theol. 63 (15. Jahrhundert) direkt aus Sponheim. Überliefert wird hier der von Freher edierte Catalogus illustrium virorum Germaniae. Zur Besitzgeschichte dieser Handschrift wird vermutet, daß sie, bevor sie 1686 nach Kassel kam, 1565, bei der Übereignung des Klosters an den Landesherrn, in den Besitz Kurfürst Friedrichs III. von der Pfalz (1515-1576) gelangte. Nach dem Tod seines Sohnes, Kurfürst Ludwig VI. (1539-1583), ist sie unter dessen Büchern verzeichnet und findet sich 1610 im Inventar der von Kurfürst Friedrich IV. (1574-1610) hinterlassenen Bücher. Sofern es sich bei Frehers Vorlage um diesen Codex handelt, was aufgrund der Besitzgeschichte und Frehers Nähe zum kurfürstlichen Hof sehr wahrscheinlich ist, befand der Textzeuge sich entweder vorübergehend im Besitz Frehers oder es wurde, entgegen der Angaben auf dem Titelblatt, auch mit den Beständen einer fremden Bibliothek gearbeitet. Einen zweiten Codex konnte Freher in einem Winkel nicht näher bezeichneter Bibliotheken in einer Stadt aus Julius’ Herrschaftsgebiet ausfindig machen. Aufgrund dieses Bezugs zur Diözese Würzburg hält der Herausgeber es für angemessen, daß Julius als Literaturpatron diesen Schatz der Öffentlichkeit zurückgibt. Der Inhalt der Handschrift wird mit einer Zusammenstellung der Fürsten und Großen Europas, deren gute Saat Gott nachwachsen lassen wollte, umschrieben, was auf eine Überlieferung der von Freher abgedruckten Schrift De origine gentis Francorum compendium schließen läßt. Auf welches Manuskript Freher hier rekurriert, muß offen bleiben ; dieses Werk des Trithemius ist heute nur noch aus gedruckten Quellen bekannt. Die Editio princeps, die einzige lateinische Ausgabe vor Freher, findet sich im Opus historicum Simon Schards von 1574. Nach Ausweis des Titelblattes griff Freher auch für den zweiten Band auf seine eigene Bibliothek zurück. Von den hier herausgegebenen Werken lagen ebenfalls bereits alle in gedruckter Fassung vor :
- Chronicon Hirsaugiense (Pars I. ab a. 830-1370). Basel : Johann Oporinus 1559 (VD 16 T1967)
- Epistolae familiares. Hagenau : Peter Braubach 1536 (VD 16 T1978).
Eine Sonderstellung nimmt das Chronicon Sponheimense ein. Nach den Angaben auf dem Titelblatt handelt es sich um eine Erstedition. Tatsächlich hatte Freher jedoch schon im Jahr 1600 Auszüge in seine Germanicarum rerum scriptores, Bd. 1, aufgenommen. Bezüglich des Chronicon Hirsaugiense und des Chronicon Sponheimense kann dem Titelblatt entnommen werden, daß durch Kollation des Archetyps ein besserer und vollständigerer Text geboten wird. Unklar bleibt, welche Textzeugen Freher hier heranzog. In der Palatina waren die Codices Rom, Vatikan, Pal. lat. 929 und 964 vorhanden. Die Epistolae familiares werden als jene Korrespondenz, die Trithemius nach seinem Weggang aus Sponheim mit den Fürsten und Großen führte, chronologisch am Schluß des Bandes angefügt. Ihr besonderer Wert zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit Berichten der Zeit angefüllt sind. Auch hier bot die Palatina einen handschriftlichen Zeugen : Rom, Vatikan, Pal. lat. 730. In seiner Vorrede an den Mainzer Erzbischof Johann Adam von Bicken (1564-1604) äußert Freher sich näher zu seinem editorischen Vorgehen : Das Vorhandene soll unverdorben und ungeschmälert dargeboten werden, wie es den Pflichten des Herausgebers obliegt. Er spricht sich zudem für Sorgfalt des Herausgebers aus, dem es untersagt ist, eigenmächtig Eingriffe in den Text vorzunehmen ; stattdessen wird Untersuchung an handschriftlichen Archetypen gefordert, die nach Möglichkeit so zu belassen sind, wie sie tradiert sind. Die 1611 edierte Constitutio Adolphs von Nassau (ca. 1250/60-1298) bezeichnet Freher begeistert als einen einen ausgezeichneten Stoff, den er durch einen Glücksfall in die Hände bekam. Summarisch wird die Quelle wegen ihres Alters, ihrer Wiedergewinnung, Gewichtigkeit, der Bedeutung des Inhalts und ihrer formalen Schönheit gepriesen. Die Provenienz der Vorlage und ihre Übermittlung an Freher werden, nachdem in der Vorrede nur knapp von der Gunstbezeigung der nassauischen Fürsten die Rede ist, im Prolegomenon de cvriis caesarvm & legibus curiatis, das dem Text der Constitutio Adolphi folgt, ausführlich dargelegt : Freher erhielt die Urkunde durch Vermittlung Philipp-Ludwigs von Bayern, mit dem er in Neuburg an der Donau persönlich in Kontakt gekommen war. Dorthin gelangte die in Geheimarchiven gelagerte Urkunde durch Moritz von Nassau-Oranien. Mit der Sorgfalt des Historikers gibt Freher auch einen auf der Urkunde angebrachten Dorsalvermerk wieder. All dies ist für den Leser bezüglich der Bedeutung der Urkunde aufschlussreich, zeigt an, welch große Fürsten sie aufbewahrten und wem ihre Veröffentlichung geschuldet ist. Abschließend sei die Besonderheit der dargelegten Äußerungen Frehers mit einem Blick auf den Modus in anderen Textausgaben verdeutlicht.
Eine beachtliche Gruppe ist mit keinerlei oder nur sehr knappen Hinweisen auf dem Titelblatt versehen. Den chronologisch frühesten Beleg dieser Art bietet die Edition von Albericus Gentilis und Octavianus Maggius aus dem Jahr 1596. Hier wurde lediglich auf dem Titelblatt vermerkt, daß es sich um die erste Ausgabe in Deutschland handelt. Beispielhaft genannt seien auch die Quellen zur Exkommunikation Erzherzog Siegmunds von Tirol sowie die Edition des Johannes de Franc(o)fordia. Das Titelblatt verweist nur auf die erste Ausgabe nach den Handschriften bzw. nach der Handschrift, ohne daß näher auf deren Herkunft eingegangen würde. In einigen Fällen gibt das Titelblatt einen kurzen Hinweis auf die Provenienz (a) aus Frehers eigener Bibliothek – Angaben, die besonders wertvoll sind, da sich hier ein Teil der überwiegend verlorenen Büchersammlung Frehers rekonstruieren lässt - oder (b) aus der pfalzgräflichen Bibliothek. Ferner finden sich knappe Angaben dieser Art unmittelbar vor der Edition der Quelle. Eine Fundgrube ist z.B. die 1600 bis 1611 in drei Bänden erschienene Sammlung Germanicarum rerum scriptores.
Dr. Susann El Kholi
Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Forschungsstelle Europa humanistica
Karlstr. 5
D-69117 Heidelberg